Eine entscheidende Voraussetzung für die Gewebegewinnung ist die vertragliche Einbindung der Krankenhäuser. Demzufolge haben sich die Charité - Universitätsmedizin Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB), Stiftung des Bürgerlichen Rechts, entschlossen, ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Gewebegewinnung zu bündeln und eine gemeinsame Gewebebank Berlin-Brandenburg zu institutionalisieren. Beide selbständigen Gewebebanken verfügen über alle notwendigen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen der Landesbehörden bzw. des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) gemäß §§ 13, 20b, 20c, 21, 21a Arzneimittelgesetz (AMG). Vertragspartner für die Krankenhäuser ist die Gewebebank Berlin-Brandenburg.

Zwischen Charité und DHZB kam es mit Vorstandsbeschluss vom 5. August 2009 durch die Ärztlichen Direktoren von Charité (Prof. Dr. med. Ulrich Frei) und Deutschem Herzzentrum Berlin (Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer) zur Unterzeichnung des Gründungsbeschlusses der Gewebebank Berlin-Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft der selbständigen Gewebebanken von Charité und DHZB unter dem Dach der Stiftung Europäische Gewebebanken. Der Gewebebank Berlin-Brandenburg steht ein Beirat zur Seite, der sich aus Vertretern der Gewebebanken, der Kliniken, der Gesundheitsministerien und der Krankenhausgesellschaften beider Bundesländer zusammensetzt.